
Die Leistungen der Pflegekassen sind, noch viel mehr als bei den Renten- oder Krankenversicherungen, eingeschränkt. Bei der Einstufung wird nur ein Teil des tatsächlichen Hilfebedarfs berücksichtigt. Es werden nur festgelegte Pauschalen bezahlt, die oft nicht ausreichen um alle Hilfen zu finanzieren. Die Pflegeversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung beschrieben.
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen.
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