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Text vorlesen lassenPflegestufe 0

Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste entschieden werden, wer in welchem Umfang Leistungen bekommen kann. Dazu wurden drei Pflegestufen eingeführt. Es wurden politische Entscheidungen getroffen, um die Ausgaben zu begrenzen. Bei der Einstufung wird ein deutlicher Schwerpunkt auf den Bereich der Grundpflege gelegt. Es wird berücksichtigt, was nötig ist, um Körperpflege, Kleidung, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und dazu benötigten Wege zu bewältigen. Hilfen bei der Freizeitgestaltung, allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung, aber auch ärztlich verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege spielen bei der Einstufung kaum eine Rolle.
Um die Pflegestufe I zu erreichen, müssen regelmäßig und auf Dauer, täglich und durchschnittlich Hilfen im Umfang von mindestens 90 Minuten nötig sein und davon müssen mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Viele Menschen, die regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können, sind nicht auf so umfangreiche Hilfen angewiesen.
Das wird in der Umgangssprache Pflegestufe 0 genannt.
- Menschen, denen bei der Begutachtung eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" (siehe BRi, Seiten 40-1) bescheinigt wurde, können seit 2008 bis zu 2400 Euro pro Jahr für die Nutzung gerontopsychiatrischer Zusatzangebote in Anspruch nehmen – auch wenn ihnen nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde.
- Besteht regelmäßiger Pflegebedarf ohne die Voraussetzungen der Pflegestufe zu erfüllen können auch die Beratungsbesuche (§ 37(3) SGB XI) in Anspruch genommen werden. In diesem Rahmen können Pflegefachkräfte, die sich vor Ort auskennen, oft nützliche Hinweise geben.
- Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Dies wird manchmal als Pflegestufe 0 oder "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" bezeichnet. Das kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt sind.

Der Antrag zur Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Im März 2008 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen der Pflegeversicherung beschlossen. Die aktuellen Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung der Veränderungen durch die Pflegereform können sie als PDF-Datei herunterladen.

Quellen: BRi, Seite 65ff, §15 SGB XI

Aufzaehlung Allgemeines
Aufzaehlung Pflegestufe 1
Aufzaehlung Pflegestufe 2
Aufzaehlung Pflegestufe 3
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